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G-10 Überprüfung


Allgemein

Die ÖVGW Richtlinie G-10 ist eine technische Richtlinie für den Betrieb und die Instandhaltung von Gasanlagen.

Die Überprüfungspflicht der Gasanlagen obliegt dem Anlagenbetreiber selbst. Eine Nichtbeachtung dieser Überprüfungspflicht kann geahndet werden und im Schadensfall könnten auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Was alles überprüft wird

  • Die Innenleitungen: Dichtheit, Gängigkeit der Absperreinrichtungen, Leitungsführung (Befestigungen, Korrosionsschutz, Kennzeichnung von Leitungsteilen und Absperreinrichtungen)
  • Der Gaszähler: Belüftung von Nische oder Kasten, Gängigkeit der Absperreinrichtungen, Allgemeinzustand und Funktionstüchtigkeit des Zählers, Dichtheit der Zähleranlage
  • Die angeschlossenen Geräte: Verbrennungsluftzufuhr, Geräteanschluss, Zustand und Funktionstüchtigkeit des Gerätes, Gasdichtheit, CE-Kennzeichnung, ÖVGW-Qualitätsmarke, augenscheinlicher Zustand der Abgasleitungen

Für die Gasanlagen ist ein Prüfungsintervall von max. 12 Jahren vorgesehen.

Bei Gasgeräten hat die Wartung in dem vom Hersteller angegebenen Intervallen zu erfolgen, andernfalls wird mit einem Wartungsintervall von 2 Jahren zu rechnen sein.

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